Nachdem Herbert Grönemeyer der CDU bereits die Nutzung seines Songs "Zeit, dass sich was dreht" für den Wahlkampf untersagt hatte, trifft nun auch die Grünen ein Verbot des Künstlers. Mehr dazu in den VIP-News.
Der Medienanwalt Christian Schertz, der Grönemeyer vertritt, bestätigte dies gegenüber ZDFheute.
Klarer Standpunkt: Keine Vereinnahmung durch Parteien
Grönemeyer positioniert sich eindeutig: Er wünscht nicht, dass sein Name oder seine Lieder ohne seine Zustimmung für politische Zwecke verwendet werden. „Sein Mandant habe eine klare Haltung und wünsche grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden“, so Schertz gegenüber der dpa.
Habecks Video sorgt für Reaktion
In sozialen Netzwerken veröffentlichte Robert Habeck kürzlich ein Video, das als Hinweis auf seine Kanzlerkandidatur verstanden werden könnte. In diesem summt er die Melodie von Grönemeyers Song – ein Signal, das dem Künstler missfällt.
CDU hatte ebenfalls Ärger mit Grönemeyer
Nicht nur die Grünen, auch die CDU hatte zuvor Ärger mit dem Sänger: Bei einer Veranstaltung der Jungen Union in Halle lief der Song "Zeit, dass sich was dreht", als Friedrich Merz die Bühne betrat. Auch damals griff Grönemeyer durch seinen Anwalt Schertz ein, um die Nutzung zu untersagen.