Notruf-Ortung erlaubt: Polizei darf in Zukunft 110-Anrufe lokalisieren
- Redaktion Mittagsmagazin
- 26. Jan.
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Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat bekannt gegeben, dass Polizei-Notrufe künftig in Deutschland geortet werden können. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".
Am Montag wurde einem Pilotprojekt zugestimmt, das diese Maßnahme erproben soll. Bislang war es zwar technisch machbar, die Standortdaten von 110-Notrufen zu erfassen, doch juristische Hindernisse verhinderten die Umsetzung dieser Möglichkeit.
Bisherige Regelungen und beteiligte Bundesländer
Derzeit dürfen in acht Bundesländern Standortdaten von Notrufen abgerufen werden: Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Bayern. Ob und wie die neue Technik in diesen Regionen bereits genutzt wird, konnte das baden-württembergische Innenministerium jedoch nicht mitteilen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ortung liege bei den jeweiligen Landesbehörden.
Probleme bei der Standortermittlung in Notlagen
„Mit einem Anruf über die 110 wird man unabhängig vom verwendeten Gerät mit der zuständigen Polizeileitstelle vor Ort verbunden“, erklärte das Ministerium. Jedoch stellte sich in Gefahrensituationen oft das Problem, dass Anrufer ihren Standort nicht genau angeben konnten. Rechtliche Hürden verhinderten bislang, dass die Polizei Notrufe schnell und präzise zurückverfolgen konnte.
Datenschützer hatten Bedenken
Obwohl die Ortungsdaten von ganz Deutschland zentral auf einem Server im Schwarzwald gespeichert wurden, konnten sie in Baden-Württemberg bisher nicht abgerufen werden. Der Grund: Datenschützer äußerten Bedenken, dass die Polizei die Daten möglicherweise auch für andere Ermittlungen einsetzen könnte.