Eine Studie zeigt auf, dass die geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung ab 2025 nicht ausreichen, um effektiv gegen Kinderarmut vorzugehen. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Die monatlichen Beträge müssten je nach Alter der Kinder um 30 bis 191 Euro höher liegen als derzeit von der Bundesregierung vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung um sechs bis 30 Prozent im Vergleich zu den aktuellen Vorschlägen.
Nach den Berechnungen von Verteilungsforscherin Irene Becker sollte der monatliche Höchstbetrag für Kinder in Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen zwischen 560 und 827 Euro liegen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht jedoch niedrigere Beträge von 530 bis 636 Euro vor, wie Becker feststellt.
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wurde vom Kabinett verabschiedet und wird derzeit im Bundestag diskutiert. Es gibt weiterhin Uneinigkeit innerhalb der Ampel-Koalition über die Details des Vorhabens. Sowohl die FDP-Fraktion als auch die SPD haben Änderungen am Entwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gefordert, die jedoch nicht auf eine Erhöhung der Leistungen abzielen. Sozialverbände und Gewerkschaften haben wiederholt kritisiert, dass die geplanten Zahlungen zu niedrig sind.
Das Gesetz sieht vor, Kindergeld, den Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und den Kinderzuschlag zusammenzufassen. Die Autorin der Studie, Irene Becker, betonte, dass der Erfolg einer Kindergrundsicherung davon abhängt, wie das Existenzminimum bemessen wird. Nach ihrem Konzept sollte soziokulturelle Teilhabe noch gewährleistet sein, solange Haushalte nicht mehr als 25 Prozent ihres Einkommens für Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen und nicht mehr als 40 Prozent für sonstige Bedürfnisse ausgeben müssen.