Verbraucherschützer haben bei einer Stichprobe bei mehr als 100 Unternehmen verschiedener Branchen Vertragsbedingungen entdeckt, die aus ihrer Sicht ungültig sind. Mehr dazu jetzt in den „Besser Leben News“.
Einmal versäumt, rechtzeitig zu kündigen, und schon ist man für längere Zeit an ein Abonnement gebunden. Eigentlich sollte ein Gesetz diesem Vorgehen seit anderthalb Jahren einen Riegel vorschieben. Gemäß diesem Gesetz sollten Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeden Monat kündigen können.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern haben in einer gemeinsamen Aktion zwischen Juni und September die Vertragsbedingungen von insgesamt 828 Anbietern bundesweit unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: 85 Unternehmen wurden seitdem abgemahnt. Bei 31 weiteren Unternehmen wurden Verstöße festgestellt, deren rechtliche Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, oder es werden rechtliche Schritte in Betracht gezogen. Mittlerweile haben 50 Unternehmen eingelenkt, indem sie entweder eine Unterlassungserklärung abgegeben oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert haben, berichten die Verbraucherschützer. In zwei Fällen wurde bereits Klage erhoben, und weitere Klagen sind geplant. In einigen Fällen bestehen unterschiedliche rechtliche Standpunkte zwischen Unternehmen und Verbraucherschützern. Ziel der Aktion ist es auch, rechtliche Unklarheiten zu klären.