Am 30. Juni hat der Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ beschlossen, das auch das Aus des herkömmlichen Kinderreisepasses besiegelt. Von nun an sollen auch Kinder unter zwölf Jahren einen normalen Reisepass erhalten. Weitere Informationen jetzt im LSJonline-Ratgeber.
- Kosten des Reisepasses -
Bis Ende des Jahres bleibt der aktuelle Preis von 13 Euro für einen Kinderreisepass bestehen, danach werden normale Gebührensätze fällig. Wer bei der Beantragung unter 24 Jahre alt ist, zahlt 37,50 Euro und erhält einen Reisepass mit sechs Jahren Gültigkeit. Personen über 24 Jahren müssen 60 Euro zahlen, erhalten aber einen Reisepass, der zehn Jahre gültig ist.
- Wann tritt die Regelung in Kraft? –
Ab 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden, der elektronische Reisepass kann bereits jetzt beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zu ihrem Fristablaut ihre Gültigkeit.