Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, müssen sie bereits in der Werbung selbst erklären, was dieser Begriff konkret bedeutet. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil klargestellt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Werbung des Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes, der in einem Lebensmittel-Fachblatt mit dem Begriff "klimaneutral" geworben hatte. Obwohl der Herstellungsprozess selbst nicht emissionsfrei ist, unterstützt das Unternehmen zur Kompensation Klimaschutzprojekte über einen Umweltberater.
Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte geklagt, da sie die Werbung als irreführend ansah. Verbraucher seien wichtige Informationen vorenthalten worden, insbesondere wie die Klimaneutralität erreicht wird. Das höchste deutsche Zivilgericht gab der Wettbewerbszentrale am Donnerstag recht und verurteilte Katjes zur Unterlassung dieser Werbung.