Seit gestern ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal, jedoch unter bestimmten Einschränkungen. Alles dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Im Gegensatz zu den Niederlanden werden vorerst keine Coffeeshops eröffnet. Stattdessen wird der Zugang zu Cannabis über sogenannte "Anbauvereinigungen" ermöglicht. Aber wie soll das praktisch umgesetzt werden und welche Vorschriften sind dabei zu beachten? Hier sind einige Fragen und Antworten, die sich um die Legalisierung drehen.
Was sind die Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis?
Für den Besitz im öffentlichen Raum gilt eine Obergrenze von 25 Gramm für Erwachsene. Zuhause darf man bis zu 50 Gramm aufbewahren.
Ist es erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Einschränkungen. Der Konsum ist in der Nähe von Minderjährigen untersagt. Innerhalb von hundert Metern um Schulen, Spielplätze, Jugendzentren und Sportanlagen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist der Konsum verboten.
Wo kann man Cannabis legal kaufen?
Es gibt zwei Optionen: Selbstanbau zu Hause oder Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Privater Anbau ist für Erwachsene von bis zu drei Pflanzen erlaubt, aber ausschließlich für den Eigenkonsum. Ab Juli können Mitglieder von Anbauvereinigungen Cannabis untereinander austauschen, maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat für Erwachsene und 30 Gramm pro Monat für 18- bis 21-Jährige.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Anbauvereinigungen dürfen keine Kaufpreise erheben, sondern finanzieren sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, deren Höhe sie selbst festlegen. Cannabis muss persönlich abgeholt werden; ein Postversand ist nicht gestattet. Es wird ausschließlich reines Cannabis ohne Tabak, Nikotin oder Lebensmittel abgegeben.