Umweltfreundliche Entwicklungen in der EU! Größere Einzelhändler dürfen künftig in der Europäischen Union unverkaufte Kleidung nicht mehr einfach vernichten. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".
Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf ein Verbot geeinigt und beschlossen, dieses sogar auf weitere Produktkategorien auszuweiten. Kleine Unternehmen erhalten Ausnahmen, während mittelgroße Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren haben.
Das Verbot wird zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung wirksam und ist Teil der Ökodesign-Verordnung der EU-Kommission vom März 2022. Große Unternehmen müssen dann jährlich offenlegen, wie viele Produkte sie aussortieren und aus welchen Gründen sie diese entsorgen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Produkte umweltfreundlicher zu gestalten, ihre Lebensdauer zu verlängern und ihre Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verbessern.
Die EU-Kommission kann nun auch rechtlich verbindliche Vorgaben für umweltfreundlichere Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben und weitere Produkte erlassen. Sogar Rohstoffe wie Eisen, Stahl und Aluminium unterliegen nun Regulierungen. Ausnahmen gelten jedoch für Autos und militärische Produkte. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur trägt die Modebranche zehn Prozent zu den weltweiten CO₂-Emissionen bei, was mehr ist als die kombinierten Emissionen der internationalen Luftfahrt und Seeschifffahrt.