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Redaktion Mittagsmagazin

EU-Kommission ermittelt gegen Temu: Plattform soll Verbraucher gefährden und zu Impulskäufen verleiten

Die Europäische Kommission hat offiziell ein Verfahren gegen den Online-Händler Temu eingeleitet. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.


Die Brüsseler Behörde sieht Anhaltspunkte, dass Temu gegen das EU-Gesetz für Digitale Dienste verstößt. EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager fordert von dem Unternehmen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte den EU-Vorgaben entsprechen und die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten.


Belohnungsprogramme im Fokus


Ein zentraler Aspekt des Verfahrens ist die Gestaltung der Plattform. Die Kommission untersucht, ob das Design, insbesondere Belohnungsprogramme, Käufer zu impulsiven Käufen verleitet und potenziell abhängig macht. Diese Mechanismen könnten das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzerbeeinträchtigen, was aus Sicht der EU besondere Aufmerksamkeit verlangt.


Strenge Auflagen für große Plattformen


Das Verfahren stützt sich auf das EU-Gesetz für Digitale Dienste, das großen Plattformen wie Temu spezielle Sorgfaltspflichten auferlegt. Die Kommission plant nun weitere Beweise zu sammeln, etwa durch Verbraucherbefragungen und Analysen der Plattformstruktur, um die Auswirkungen der Praktiken auf das Nutzerverhalten genau zu verstehen.

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