Die Refresco Deutschland GmbH ruft ihre „GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ sowie die „StarDrink Apfelschorle“ zurück. Der Grund hierfür ist eine Verunreinigung mit Hefe während der Produktion. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Durch die Hefe kann ein Gärungsprozess ausgelöst werden, der zu einem Druckaufbau in den Flaschen führt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Plastikflaschen platzen. Aus diesem Grund werden die Produkte vorsorglich zurückgerufen.
Flaschen, die aufgebläht sind oder deren Inhalt trüb erscheint, sollten laut dem Unternehmen keinesfalls geöffnet, sondern sofort vorsichtig entsorgt werden. Auch Flaschen, die optisch unauffällig sind, aber die genannten Mindesthaltbarkeitsdaten tragen, sollten nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.
Insbesondere Kunden von Netto und Edeka sollten ihre gekauften Apfelschorlen überprüfen.
Betroffen sind folgende Artikel:
GUT&GÜNSTIG Apfelschorle (EDEKA & Marktkauf):
Inhalt: 0,5l PET-Flasche.
Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
GUT&GÜNSTIG Apfelschorle (EDEKA & Marktkauf):
Inhalt: 1,5l PET-Flasche.
Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
StarDrink Apfelschorle (Netto Markendiscount):
Inhalt: 0,5l PET-Flasche.
Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
StarDrink Apfelschorle (Netto Markendiscount):
Inhalt: 1,5l PET-Flasche.
Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24
Kunden, die die betroffenen Produkte gekauft haben, können diese auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Supermärkten zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.