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Redaktion Mittagsmagazin

Kein Grundrecht auf BAföG: Bundesverfassungsgericht bestätigt Entscheidung zur Studienfinanzierung

Viele junge Menschen in Deutschland sind auf das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) angewiesen, um ein Studium zu finanzieren. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Doch der Anspruch auf BAföG ist rechtlich nicht selbstverständlich. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung klar und begründete, warum Studierende keinen verfassungsmäßigen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben.


Grundsätzliche Aussagen zur Studienförderung


Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Beschluss, dass das Grundgesetz kein Recht auf BAföG gewährt. Es wurde betont, dass sich aus keinem der zentralen Verfassungsprinzipien, wie der Menschenwürde, dem Recht auf Teilhabe oder dem Sozialstaatsprinzip, ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung ableiten lässt. Zwar soll der Staat gleiche Chancen im Bildungsbereich sicherstellen, aber die Art und Weise dieser Förderung liegt im politischen Gestaltungsspielraum und ist nicht verfassungsrechtlich festgelegt.


Politischer Spielraum beim BAföG


In einer Stellungnahme forderte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) den Bundestag auf, seinen sozialpolitischen Handlungsspielraum zu nutzen. Die HRK machte deutlich: „Wenn das Parlament aber dem eigenen Anspruch beim BAföG gerecht werden will, muss diese Förderung substanziell ausfallen.“ Es liege somit an der Politik, die Förderung den aktuellen Lebensbedingungen der Studierenden anzupassen.


Eine einkommensabhängige Unterstützung


Das BAföG richtet sich an Auszubildende und Studierende, die ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dabei werden das Einkommen und Vermögen der Antragstellenden sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern oder Ehepartner berücksichtigt. Die BAföG-Höhe ist somit individuell unterschiedlich und hängt von der finanziellen Situation der Familie ab.


Im Jahr 2023 erhielten laut dem Statistischen Bundesamt deutschlandweit rund 635.600 Menschen BAföG. Trotz einer Erhöhung der BAföG-Sätze liegt der Höchstbetrag mit 992 Euro jedoch weiterhin unter der Armutsgrenze, die bei 60 Prozent des mittleren Einkommens angesetzt wird.

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