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Redaktion Mittagsmagazin

Neue Förderung für Reparatur-Initiativen: Gemeinnützige Vereine können ab Dezember 2024 finanzielle Unterstützung beantragen

Ab Dezember 2024 haben ehrenamtliche Organisationen, die sich auf die Reparatur defekter Produkte spezialisieren, die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Dies markiert die erste bundesweite Förderung dieser Art in Deutschland. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Ziel des Förderprogramms: Ressourcen und Umwelt schützen


Das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ stellt finanzielle Mittel bereit, mit denen Repair-Cafés und ähnliche Einrichtungen ihre Ausrüstung erweitern können. Diese Mittel ermöglichen den Kauf von Maschinen, Werkzeugen und anderer notwendiger Ausstattung, um die Reparaturkapazitäten zu verbessern.


Ziel ist es, die Lebensdauer von Elektrogeräten und anderen Produkten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Verbraucher dazu zu ermutigen, defekte Produkte reparieren zu lassen statt sie zu entsorgen. Durch die Förderung soll das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum gestärkt werden.


Umfang der Förderung und Voraussetzungen


Das Bundesministerium stellt für das Programm insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Vereine, die in Repair-Cafés oder Selbsthilfewerkstätten tätig sind, können eine einmalige Unterstützung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Diese Förderung soll es den Initiativen erleichtern, ihre Angebote zu erweitern und somit noch mehr Menschen zu helfen.


Recht auf Reparatur: Neue EU-Regelungen ab 2025


Das Förderprogramm ergänzt die im April 2024 vom Europaparlament verabschiedete Regelung zum „Recht auf Reparatur“. Diese Gesetzesinitiative verpflichtet Hersteller dazu, ab dem 20. Juni 2025 sicherzustellen, dass ihre Smartphones und Tablets reparierbar sind.


Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:


  • Bereitstellung von Reparaturinformationen für Verbraucher.

  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen wie Displays und Akkus für mindestens sieben Jahre.

  • Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf drei Jahre, wenn während der Garantiezeit eine Reparatur durchgeführt wurde.

  • Einführung eines Reparierbarkeitslabels von A bis E, das die Reparierbarkeit der Geräte bewertet.


Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für Reparaturen zu senken und somit den Zugang für Verbraucher zu erleichtern.


Nachhaltigkeit im Fokus: Reduzierung des Rohstoffverbrauchs


Der Rohstoffverbrauch pro Kopf in Deutschland liegt derzeit bei rund 16 Tonnen jährlich. Bis 2045 plant die Bundesregierung, diesen Wert auf acht Tonnen zu halbieren. Dies ist ein zentraler Bestandteil der „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“, die bereits 2021 verabschiedet wurde.


Durch den Wandel hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sollen Ressourcen effizienter genutzt und sowohl die Umwelt als auch das Klima langfristig geschützt werden.

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