Ab dem 1. September treten wieder strengere Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck in Kraft. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Passagiere dürfen dann Flüssigkeiten nur noch in Behältern mit maximal 100 Millilitern mitnehmen. Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen Plastikbeutel verpackt sein, dessen Gesamtvolumen nicht mehr als einen Liter beträgt. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport informieren darüber.
Grund für die Maßnahme
Hintergrund dieser Entscheidung sind Bedenken der EU hinsichtlich der Zuverlässigkeit der neuen Gepäckscanner, die auf der medizinischen Computertomographie (CT) basieren. Diese Scanner können in kurzer Zeit dreidimensionale Bilder des Inhalts von Handgepäck erzeugen, was die bisherigen Flüssigkeitsvorschriften vorübergehend überflüssig gemacht hätte.
Rückkehr zu alten Regeln
Die Flüssigkeitsregel, die bereits seit 2006 besteht, wurde an manchen deutschen Sicherheitskontrollen ausgesetzt, wenn CT-Scanner verwendet wurden. Auch größere Flüssigkeitsbehälter konnten dann im Handgepäck bleiben. Bis zur Klärung der Sicherheitsbedenken gelten nun jedoch wieder die strengen Regeln.