Ab morgen gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Produkte, deren Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder steigt. Mehr dazu jetzt in den „Besser Leben News“.
Für zwei Monate nach der Änderung der Packungsgröße muss in Frankreich ein Hinweis am Regal angebracht werden, der die veränderte Menge in der Packung sowie den Preis ausweist.
Diese Regelung betrifft Lebensmittel und andere Produkte, sowohl Markenartikel als auch Eigenmarken der Supermärkte. Betroffen sind Einzelhandelsunternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m². Wer dagegen verstößt, kann mit Geldstrafen in Höhe von 5000 Euro rechnen.