Im November ändern sich wichtige Dinge: Das neue Selbstbestimmungsgesetz, eine Wirtschafts-ID für Unternehmen, Erleichterungen bei Ausweisanträgen, mehr Gehalt für Bankangestellte und öffentlichen Dienst sowie neue Tierschutzmaßnahmen durch Drohneneinsatz. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Selbstbestimmungsgesetz: Neuerungen zur Geschlechtsänderung
Ab dem 1. November ersetzt das neue Selbstbestimmungsgesetz das veraltete Transsexuellengesetz. Wer seinen Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern möchte, muss hierfür kein Gutachten oder ärztliches Attest mehr vorlegen. Eine gerichtliche Entscheidung entfällt ebenfalls. Zur Auswahl stehen die Bezeichnungen „männlich“, „weiblich“ und „divers“.
Die Beantragung kann schriftlich oder persönlich beim Standesamt erfolgen. Danach beginnt eine dreimonatige „Überlegungs- und Reflexionsfrist“. Wer bis zum 1. August eine Änderung geplant hat, konnte sie bereits im Voraus anmelden. Nach Ablauf der Frist ist eine persönliche Vorsprache am Standesamt erforderlich, um die Änderung offiziell zu bestätigen. Eine weitere Änderung des Eintrags ist erst nach einer Sperrfrist von einem Jahr möglich. Wenn sechs Monate nach der Anmeldung keine Erklärung erfolgt, verfällt die Anmeldung.
Erleichterungen beim Personalausweis und Reisepass
Ab November treten auch rechtliche Änderungen in Kraft, die die Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen und Reisepässen vereinfachen sollen. Künftig soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis direkt bei der Beantragung übergeben werden, statt separat per Post zugestellt zu werden. Außerdem soll es möglich sein, den Ausweis oder Reisepass gegen eine Gebühr direkt nach Hause liefern zu lassen.
Die tatsächliche Umsetzung dieser Neuerungen wird im Frühjahr 2025 erwartet, da die technischen und organisatorischen Vorbereitungen noch einige Monate dauern.
Einsatz von Drohnen zum Tierschutz
Um Wildtiere beim Mähen der Felder zu schützen, dürfen Landwirtinnen und Landwirte seit März Drohnen mit Wärmebildkameras einsetzen, um Tiere im hohen Gras aufzuspüren. Diese Regelung wird ab dem 20. November dauerhaft eingeführt. Drohnen dürfen in festgelegten Gebieten in geringer Höhe und mit einem reduzierten Mindestabstand von zehn Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten eingesetzt werden, damit Tiere rechtzeitig entdeckt und geschützt werden können.
Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen
Ab November erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Gesellschaften in Deutschland eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese dient der Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden, insbesondere für steuerliche Angelegenheiten im Inland. Die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den EU-Handel bleibt bestehen.
Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und muss nicht beantragt werden. Die Angabe ist jedoch noch nicht verpflichtend, da die Vergabe bis 2026 andauern kann.
Blankoverordnung für Physiotherapie
Nach dem Modell der Ergotherapie wird es ab November auch eine Blankoverordnung für Physiotherapie geben. Ärztinnen und Ärzte stellen diese nach der Diagnose aus, während die eigentliche Behandlung – also Art und Häufigkeit – von den Physiotherapeuten festgelegt wird. Die Blankoverordnung ist zunächst auf Behandlungen der Schulterregion beschränkt und umfasst Verletzungen wie Brüche und Muskelverletzungen.
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst und Bankensektor
Angestellte der öffentlichen Banken profitieren von einer Gehaltserhöhung, die die Gewerkschaft Verdi verhandelt hat. Ab November steigen die Gehälter um sechs Prozent, gefolgt von weiteren Erhöhungen bis 2026, insgesamt um 11,5 Prozent. Nachwuchskräfte erhalten monatlich 350 Euro mehr. Auch Mitarbeitende im öffentlichen Dienst erhalten ab November eine Erhöhung von 200 Euro, und im Februar 2025 kommen weitere 5,5 Prozent hinzu. Für Auszubildende, Dual-Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten gibt es ebenfalls Gehaltserhöhungen.