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Redaktion Mittagsmagazin

Rente, Mindestlohn, Bürgergeld: Das ändert sich im Jahr 2024

Das Jahr 2024 nähert sich rasch und das bedeutet, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch mehr Geld zur Verfügung haben werden. Rente, Bürgergeld und Mindestlohn: Im kommenden Jahr werden viele Deutsche höhere Beträge in ihren Geldbörsen finden. Alles dazu jetzt im LSJonline-Mittagsmagazin.


Erwerbsminderungsrate


Im Jahr 2024 wird die Erwerbsminderungsrente für insgesamt drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher angehoben, so lautet die Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der Erhöhung hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.


Beispielweise erhalten Personen, die zwischen den Jahren 2001 und 2014 in den Ruhestand gegangen sind, eine Erhöhung von 7,5 Prozent. Wenn der Rentenbeginn zwischen Juni 2014 und Dezember 2018 lag, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.


Mindestlohn-Erhöhung ab 2024


Bereits ab dem 1. Januar 2024 werden viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von einer frischen Anhebung des Mindestlohns profitieren können. Der Mindestlohn wird um 41 Cent auf 12,41 Euro erhöht.


Diese Erhöhung des Mindestlohns bringt auch doppelten Nutzen für geringfügig Beschäftigte, da die monatliche Entgeltgrenze im Jahr 2024 bei 538 Euro liegt, im Gegensatz zu den bisherigen 520 Euro


Bürgergeld steigt an


Das Bürgergeld wird ab sofort um mindestens 39 Euro pro Monat für sämtliche Personengruppen erhöht. Die genauen Erhöhungen für die unterschiedlichen Personengruppen sind laut Angaben der Website bundesregierung.de wie folgt:


Alleinstehende/Alleinerziehende:

Statt 502 Euro, dann 563 Euro


Volljährige Partner:

Statt jeweils 451 Euro, dann jeweils 506 Euro


Volljährige in Einrichtungen:

Statt 402 Euro, dann 451 Euro


Kinder von 14 und 17 Jahren:

Statt 420 Euro, dann 471 Euro


Kinder von 6 bis 13 Jahren:

Statt 348 Euro, dann 390 Euro


Kinder von 0 bis 5 Jahren:

Statt 318 Euro, dann 357 Euro

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