In einer E-Mail wurden 17 Millionen Amazon Prime Nutzer über kommende Werbeunterbrechungen und schlechtere Bildqualität bei Serien und Filmen informiert. Wer dies vermeiden möchte, müsse drei Euro mehr zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daraufhin eine Sammelklage eingereicht. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das bisherige Vergnügen, Serien ohne Werbeunterbrechung zu schauen, ist nun bei Amazon nicht mehr gegeben. Die Verbraucherzentrale Sachsen betrachtet dieses Vorgehen von Amazon als rechtswidrig. Kunden hatten keine Möglichkeit, dem zu widersprechen, und mussten entweder die Werbung ertragen oder die zusätzlichen 2,99 Euro zahlen.
Verbraucherzentrale reicht Klage ein
Die Verbraucherzentrale hat nun eine Klage eingereicht, von der auch die Nutzer profitieren könnten. Jeder, der vor dem 5. Februar 2024 eine Amazon Prime Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann sich an der Klage beteiligen, unabhängig davon, ob man die zusätzlichen 2,99 Euro zahlt oder nicht. Der Schadenersatz sei auch für diejenigen vorgesehen, die die Werbung sehen und nicht extra zahlen.
Auch wenn man sich nicht über die Werbung ärgert, könne es sinnvoll sein, über eine Teilnahme an der Sammelklage nachzudenken, da es um knapp 36 Euro im Jahr gehe.
So könnt ihr an der Klage teilnehmen
Die Teilnahme an der Klage sei einfach, ohne Anwalt und vor allem ohne Kosten und Risiko möglich. Man muss lediglich ein Online-Formular beim Bundesamt für Justiz ausfüllen, um sich beim Klageregister anzumelden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dazu eine Ausfüllanleitung an, die in fünf Minuten ausgefüllt sei, womit man dann registriert sei. Bei dieser Sammelklage handele es sich um ein vereinfachtes Gerichtsverfahren.