Die sogenannte "Verfassungsviertelstunde" wird laut Regierungsangaben im kommenden Schuljahr in bestimmten Jahrgangsstufen eingeführt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Konzept befindet sich zwar noch in der Abstimmungsphase, soll jedoch bald abgeschlossen sein. Das Kultusministerium äußerte sich zunächst nicht zu den Plänen.
Nach Informationen aus Regierungskreisen soll die verpflichtende Einführung nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 an allen öffentlichen und privaten Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, den Fach- und Berufsoberschulen (FOS/BOS) sowie allen anderen beruflichen Schularten erfolgen.
Das Format ist vorerst nur für ausgewählte Jahrgangsstufen vorgesehen. In den Grundschulen wird die Verfassungsviertelstunde zunächst in zwei Jahrgangsstufen eingeführt, in den weiterführenden Schulen in je einer Jahrgangsstufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS beginnt sie in der Vorklasse, an der FOS in der Vorklasse und Jahrgangsstufe 11, sowie an weiteren beruflichen Schulen in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 2.