In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechterneutraler Sprache untersagt, wie das Kabinett am Dienstag in München beschloss. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wurde entsprechend geändert.
Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden, einschließlich der Schulen, bereits dazu, die offizielle Regelung der deutschen Rechtschreibung im Schriftverkehr zu verwenden. Diese Verpflichtung wurde nun klarer formuliert.
Die Verwendung von geschlechtsneutralen Schreibweisen mittels Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ist nun explizit untersagt. Dies gilt unabhängig von etwaigen zukünftigen Entscheidungen des Rats für deutsche Rechtschreibung bezüglich der Verwendung von Sonderzeichen.
Der Rat hatte bereits im Dezember beschlossen, die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht zu empfehlen. Er wies darauf hin, dass solche Eingriffe in die Wortbildung, Grammatik und Orthografie die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.