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Redaktion Mittagsmagazin

Besserer Schutz für queere Menschen: Lehmann fordert Grundgesetzänderung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um den Schutz queerer Menschen in Deutschland zu verbessern. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.

Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz haben.
Sven Lehmann | 11.06.2024

Queer-Beauftragter der Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen


Anlässlich des 30. Jahrestags der Entkriminalisierung von Homosexualität in Deutschland betonte der Grünen-Politiker die Notwendigkeit, diese Gruppe stärker vor Diskriminierung zu schützen.


Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Glauben. Was jedoch bislang fehlt, ist der Schutz der sexuellen Identität. "Ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Schutz ist wichtig, damit Errungenschaften wie die Ehe für alle nicht wieder rückgängig gemacht werden können." Zudem sei ein verstärkter verfassungsrechtlicher Schutz angesichts zunehmender Angriffe durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten notwendig, erklärte Lehmann.


Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der Artikel 175 des Strafgesetzbuches endgültig aufgehoben, betonte der Queer-Beauftragte. Dieser Artikel sei ein "dunkles Kapitel deutscher Geschichte" gewesen, das Leben zerstört habe. Der 1871 eingeführte Paragraf stellte die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern jahrzehntelang unter Strafe. 1969 wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwar gelockert, aber die vollständige Aufhebung erfolgte erst 1994.


Die Verankerung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Dies umzusetzen wird jedoch nicht einfach sein: Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich.

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