Die Europäische Union hat eine deutliche Antwort auf Metas Geschäftspraktiken gefunden: Eine Strafzahlung von fast 798 Millionen Euro soll der Facebook-Mutter für die missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktposition auferlegt werden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Diese Entscheidung, wie die für den Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager erklärte, soll Metas Verhalten unterbinden. „Damit verstößt Meta gegen das EU-Kartellrecht“, so Vestager. Es wurde festgestellt, dass Meta durch das eigene Kleinanzeigenportal, Facebook Marketplace, andere Anbieter benachteiligt, indem es diesen Dienste verwehrt, sich auf vergleichbare Weise zu positionieren. Nun sei Meta aufgefordert, diesen Wettbewerbsvorteil zu beenden.
Meta will Berufung einlegen und zeigt Gesprächsbereitschaft
Meta, der US-amerikanische Tech-Konzern, hat sofort nach Bekanntgabe der Entscheidung angekündigt, Berufung einzulegen. In einer Stellungnahme äußerte das Unternehmen, die EU-Kommission habe keine „Belege für eine Schädigung von Wettbewerbern oder Verbrauchern“ präsentiert. Meta versicherte jedoch auch, dass es bereit sei, an einer Lösung mitzuwirken, die die Kritikpunkte berücksichtigt und zu einer raschen Klärung führt.
Automatischer Zugang zu Facebook Marketplace: Wettbewerbsvorteil oder Zwangsmaßnahme?
Einer der wesentlichen Kritikpunkte der EU: Die enge Verknüpfung von Facebook und dem Marketplace, wodurch alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu dem Kleinanzeigendienst erhalten. Die EU-Kommission beanstandete dabei, dass Marketplace den Nutzern regelmäßig angezeigt werde – „ob sie dies wünschen oder nicht“. Diese Integration verschaffe dem Marketplace entscheidende Vorteile gegenüber anderen Plattformen, da er auf die breite Nutzerbasis von Facebook zurückgreifen könne. Damit könne Facebook Marketplace seine Konkurrenz auf dem Markt erheblich benachteiligen und andere Anbieter ausschließen.
Hohe Strafe als abschreckende Maßnahme
Bei der Höhe der verhängten Geldstrafe berücksichtigte die EU-Kommission sowohl die Dauer und Schwere des Wettbewerbsverstoßes als auch den Umsatz, den Meta durch Facebook Marketplace generiert. Um sicherzustellen, dass die Strafe tatsächlich eine abschreckende Wirkung entfaltet, wurde zudem der Gesamtumsatz von Meta herangezogen: „Die Kommission hat auch den Gesamtumsatz von Meta berücksichtigt, um eine ausreichende Abschreckungswirkung auf ein Unternehmen zu erzielen, das über so große Ressourcen wie Meta verfügt.“