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Redaktion Mittagsmagazin

Bundeskabinett beschließt BAföG-Reform: Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester eingeführt, Regelsätze bleiben unverändert

Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine Reform des BAföG einzuführen. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.


Während der Regelsatz unverändert bleibt, wird für Studienanfänger eine Starthilfe vorgesehen. Die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger (FDP) betont, dass diese Reform den Bildungsaufstieg fördern und das Studium unabhängiger von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern machen soll.


Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro soll den Studieneinstieg erleichtern, indem sie beispielsweise für einen Laptop oder eine Mietkaution genutzt werden kann. Diese finanzielle Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.


Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Flexibilitätssemesters. Dies ermöglicht es Studierenden, die kurz vor dem Abschluss stehen und unter Zeitdruck stehen, die Förderung um ein halbes Jahr zu verlängern, selbst wenn die Regelstudienzeit bereits abgelaufen ist.


Studierendenvertreter:innen kritisieren die Entscheidung, den Regelsatz nicht zu erhöhen. Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Studierendenwerks, bemängelt, dass der BAföG-Grundbedarf von 452 Euro pro Monat deutlich unter dem liegt, was die Düsseldorfer Tabelle für den Elternunterhalt vorsieht (520 Euro pro Monat) und weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld (563 Euro pro Monat) liegt. Janine Wissler, Vorsitzende der Linken, fordert ebenfalls eine dringende Anpassung der Regelsätze und eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten.

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