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Redaktion Mittagsmagazin

Bürgerrat-Empfehlungen: Kostenloses Mittagessen für Kinder an erster Stelle – Neue Wege für gesunde und nachhaltige Ernährung

Kostenloses Mittagessen für alle Kinder steht an erster Stelle der Empfehlungen eines Bürgerrats des Bundestags zur Ernährung. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Insgesamt gibt es neun priorisierte Vorschläge, die am Sonntag in Berlin im Bundestag präsentiert wurden, in Anwesenheit von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.


Die Parteien SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, "neue Formen des Bürgerdialogs" wie Bürgerräte einzusetzen. Die 160 Teilnehmer wurden durch eine "Bürgerlotterie" ausgewählt. Die Empfehlungen sollen in einem Bürgergutachten zusammengefasst und anschließend im Bundestag diskutiert werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschläge.


Der zweite Platz in den Empfehlungen bezieht sich auf die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Labels, das das bewusste Einkaufen gesünderer Lebensmittel erleichtern soll. Kunden sollen Produkte einfacher vergleichen können. Auf Platz drei befindet sich die Verpflichtung für Supermärkte ab einer bestimmten Größe, noch genießbare Lebensmittel, die sonst entsorgt würden, beispielsweise an Tafeln weiterzugeben. Ebenso sollen die Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren transparenter dargestellt werden.


Ein weiterer Schwerpunkt des Bürgerrats liegt auf der Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Lebensmittel. Der Bürgerrat schlägt einen "neuen Steuerkurs" vor, der das Ziel verfolgt, gesunde, umwelt- und klimafreundliche, tierwohlförderliche und bezahlbare Lebensmittel für alle zu gewährleisten. Konkrete Maßnahmen umfassen die Senkung der Mehrwertsteuer für Bio-Obst und -Gemüse sowie Hülsenfrüchte auf Null. Für Fleisch soll eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent gelten, sofern keine Tierwohlabgabe eingeführt wird und das Fleisch nicht in Bio-Qualität ist – dies ist eine weitere Empfehlung. Weitere Vorschläge umfassen eine gesunde Gemeinschaftsverpflegung in Pflegeeinrichtungen und die Einführung einer Altersgrenze von mindestens 16 Jahren für den Konsum von Energydrinks.

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