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Digitalpakt 2.0: Einigung über Finanzierung und neue Schwerpunkte in der Schul-Digitalisierung

Durch den „Digitalpakt Schule“ wurden in den vergangenen Jahren Bund und Länder gemeinsam aktiv, um die IT-Ausstattung zu finanzieren. Doch nach dem Auslaufen des ersten Programms im Mai 2024 war lange unklar, wie es weitergehen sollte. Besonders die Finanzierung sorgte für Spannungen zwischen den Beteiligten. Nun wurde eine Einigung zwischen Bundesbildungsminister Özdemir und der Kultusministerkonferenz erzielt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Die Grundzüge des „Digitalpakts 2.0“


Laut einem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wird auch der neue „Digitalpakt 2.0“ die Kosten zwischen Bund und Ländern aufteilen. Neu ist jedoch, dass die Bundesländer bereits geplante und laufende Investitionen einrechnen dürfen. Diese Flexibilität soll die Umsetzung erleichtern und den Ländern mehr Spielraum geben.


Keine verpflichtende Lehrerfortbildung, aber mehr Qualifizierungsangebote


Ein weiterer Streitpunkt war die Fortbildungspflicht für Lehrkräfte. Diese wird nicht im neuen Pakt enthalten sein, da sich die Länder dagegen ausgesprochen hatten. Dennoch planen sie, das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte deutlich auszubauen, um die digitale Kompetenz im Schulalltag zu stärken.


Finanzielle Eckpunkte: Weniger Mittel, Beteiligung der Kommunen


Für den neuen Digitalpakt sind insgesamt rund fünf Milliarden Euro über einen Zeitraum von sechs Jahren vorgesehen – eine deutliche Reduktion im Vergleich zum Vorgänger. Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Kommunen an den Kosten zu beteiligen, was ebenfalls lange kontrovers diskutiert wurde. Um finanzschwache Kommunen zu entlasten, sollen Sonderregelungen gelten.


Zeitplan und Herausforderungen


Das Eckpunktepapier soll bereits in der kommenden Woche der Öffentlichkeit präsentiert und vor der Bundestagswahl unterzeichnet werden. Allerdings ist zu beachten, dass eine neue Bundesregierung nicht an die Vereinbarungen gebunden wäre. Im Falle eines Regierungswechsels könnten die Verhandlungen erneut beginnen müssen.


Verhandlungen seit 2022: Streitpunkte und Perspektiven


Die Gespräche über den „Digitalpakt 2.0“ laufen seit Dezember 2022. Ursprünglich wollte der Bund nicht mehr wie zuvor 90 Prozent der Kosten tragen, sondern eine 50:50-Aufteilung mit den Ländern durchsetzen. Zudem strebte der Bund eine stärkere Einflussnahme an, um Vorgaben zur Umsetzung machen zu können. Diese Punkte führten zu langwierigen Verhandlungen, deren Ergebnisse nun den Weg für eine Fortsetzung der Digitalisierung an Schulen ebnen sollen.

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