In Schweden können Eltern ihr Elterngeld auf andere Personen übertragen. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Diese neue Regelung, die seit dem 1. Juli in Kraft ist, ermöglicht es Eltern, 45 Tage ihrer bezahlten Elternzeit auch an Personen zu übertragen, die weder der Partner noch der Vormund des Kindes sind – zum Beispiel an die Großeltern. Alleinerziehende Mütter oder Väter können sogar 90 Tage auf andere übertragen. Die Person, die das Elterngeld erhält, muss in Schweden versichert sein und darf während der Elternzeit weder arbeiten, noch eine Arbeit suchen oder studieren.