Während der COVID-19-Pandemie hat sich das Verfahren der telefonischen Krankschreibungen als erfolgreich erwiesen. Nun soll diese Methode anscheinend schneller als ursprünglich geplant dauerhaft implementiert werden. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".
Dieses Thema wird bereits am 7. Dezember auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Monika Lelgemann, die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, teilte dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv mit, dass, falls der Bundesausschuss die Regelung akzeptiert, sie sofort in Kraft treten wird: „Das bedeutet, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.“
Aufgrund steigender Infektionszahlen und überlasteter Arztpraxen wurde kürzlich gefordert, die Wiedereinführung der Regelung voranzutreiben. Der Bundestag hatte im Sommer die Wiedereinführung beschlossen.
Während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt werden, so Lelgemann. Allerdings müssen die Patient:innen den Arztpraxen bekannt sein, und die Praxen müssen überprüfen, dass die Anrufer:innen tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben.