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Redaktion Mittagsmagazin

Europäischer Gerichtshof: Schufa-Score allein darf nicht über Kreditvergabe entscheiden

Unternehmen dürfen nicht allein auf Basis einer automatisierten Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-MIttagsmagazin.


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass der sogenannte Schufa-Score als eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen sei, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung zuschreiben.


Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger erkundigen sich in der Regel bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit von Personen. Die Schufa liefert dann eine Bewertung in Form des sogenannten Score-Werts, der anzeigen soll, wie zuverlässig die betreffende Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt.


Hintergrund des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof ist ein Fall aus Deutschland. In diesem Fall wurde einer Person ein Kredit verweigert, und sie forderte von der Schufa die Löschung eines Eintrags sowie Zugang zu ihren Daten. Die Schufa teilte ihr den Score-Wert sowie allgemeine Informationen zur Berechnung mit, jedoch nicht die genaue Berechnungsmethode.


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klären. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen für Menschen nicht ausschließlich auf automatisierter Datenverarbeitung basieren dürfen. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürfen dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen.


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung steht.

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