Die Regierung plant mehrere steuerliche Entlastungen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Kabinett hat beschlossen, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag zu erhöhen. Ab 2030 sollen sich die Steuerklassen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ändern, wobei die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 durch die Steuerklasse 4 ersetzt werden. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Ehepartnern. Diese Änderungen bedürfen noch der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag.
Das sind die geplanten Änderungen:
Unterstützung für Familien
Das Kindergeld soll ab Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich steigen. Ab Januar 2026 sind weitere vier Euro Erhöhung geplant. Der Kindersofortzuschlag wird ab 2025 von 20 auf 25 Euro pro Monat angehoben.
Anpassungen bei der Einkommenssteuer
Noch in diesem Jahr soll der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden. Im nächsten Jahr soll er um 300 Euro auf 12.084 Euro und im Jahr 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag wird dieses Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht, 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und 2026 auf 6.828 Euro. Diese Beträge sind vorläufig und könnten im Herbst noch angepasst werden.
Reform der Steuerklassen
Die Steuerklassen 3 und 5 für Verheiratete sollen abgeschafft und durch Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren ersetzt werden. Dadurch wird jeder Ehepartner basierend auf seinem individuellen Einkommen besteuert, was eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast ermöglichen soll. Insgesamt soll sich die Steuerbelastung für Paare jedoch nicht verändern.