In Frankreich sollen zukünftig unter bestimmten Bedingungen aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe erlaubt sein, wie vom Französischen Präsidialamt bekannt gegeben wurde. Mehr dazu jetzt in den „Besser Leben News“.
Der neue Gesetzentwurf soll die "Solidarität mit den Schwächsten", insbesondere schwerkranken Menschen, zum Ausdruck bringen. Volljährigen Personen in einem schweren körperlichen Zustand soll die Möglichkeit gegeben werden, tödliche Medikamente einzunehmen, entweder selbstständig oder mit Hilfe einer von ihnen ausgewählten Person, eines Arztes oder einer Pflegekraft.
Gemäß französischen Medienberichten sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Menschen einen Antrag auf ein solches Medikament stellen können. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und freiwillig ihr Leben beenden möchten.
Personen mit schweren psychiatrischen oder neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sollen von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Ärzte könnten dann ein Rezept für das Medikament ausstellen. Die Betroffenen hätten die Möglichkeit, das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einzunehmen. Rechtlich gesehen wäre dies Beihilfe zum Suizid, wenn die Person das Medikament selbst einnimmt, und aktive Sterbehilfe, wenn eine andere Person das Medikament gibt.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, während Beihilfe zum Suizid erlaubt ist. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen.
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