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Redaktion Mittagsmagazin

Gendern bleibt 2024 umstritten: Bayern und Hessen planen Verbot, Hochschulen wehren sich gegen Söders Vorschlag

Im Jahr 2024 wird die Frage des Genderns weiterhin kontrovers diskutiert. Sowohl Bayern als auch Hessen planen, das Gendern in Schulen und Verwaltungen zu verbieten. Alles dazu jetzt in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Besonders in Bayern regt sich Widerstand gegen das geplante Verbot von Ministerpräsident Markus Söder. Hochschulen setzen sich aktiv dagegen zur Wehr und sammeln Unterschriften in einer Onlinepetition.


Im Juli letzten Jahres sprach sich der Rat für deutsche Rechtschreibung gegen die Einführung des Gendersterns als reguläres Sprachzeichen aus. Ein Expertengremium verabschiedete mehrheitlich ein Papier zur geschlechtergerechten Schreibung, betonend, dass Sonderzeichen die Verständlichkeit beeinträchtigen könnten.


Trotz dieser Empfehlung setzen sich einige Mitglieder des Gremiums für die Akzeptanz von Genderzeichen ein, da sie argumentieren, dass es sich um typographische Zeichen handle, für die der Rechtschreibrat eigentlich nicht zuständig sei.


Einige konservative Politiker, darunter der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, versuchen dennoch, eine Regelung zur offiziellen Durchsetzung des Verbots voranzutreiben. Insbesondere plant Söder, das Gendern in Schulen und Verwaltungen in Bayern zu untersagen und beruft sich dabei auf die Empfehlung des Rechtschreibrats, ohne Rücksicht auf die Vorgehensweise anderer Bundesländer zu nehmen.


Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen hat daraufhin einen Offenen Brief veröffentlicht. In diesem wird das geplante Verbot als einen Verstoß gegen verfassungsmäßige und gesetzliche Rechte bezeichnet. Die Unterzeichnenden fordern Markus Söder auf, Schulen, Hochschulen und Verwaltungen die Freiheit zu lassen, Gleichbehandlung in ihrer Sprache auszudrücken.


Die geplante Einschränkung inklusiver Sprache widerspricht nach Ansicht der Unterzeichnenden eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerten Rechten.


Der Offene Brief hat bisher mehr als 3.000 Unterschriften gesammelt.

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