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Gericht stoppt irreführende Kennzeichnung: Aldi Süd muss Dubai-Schokolade aus dem Verkauf nehmen

Der Discounter Aldi Süd darf vorerst keine "Dubai-Schokolade" mehr anbieten. Dies entschied das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".


Gerichtliche Entscheidung: Keine Irreführung der Verbraucher


Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass Schokoladenprodukte nicht als "Dubai-Schokolade" vermarktet werden dürfen, wenn sie weder in Dubai hergestellt wurden noch einen anderen geografischen Bezug zu der Stadt aufweisen. Laut Beschluss könnte eine solche Kennzeichnung Verbraucher in die Irre führen.


Herstellung in der Türkei: Unzureichende Kennzeichnung


Seit Dezember hatte Aldi Süd die "Alyan Dubai Handmade Chocolate" in seinen Filialen im Angebot. Obwohl auf der Verpackung angegeben war, dass die Schokolade in der Türkei produziert wurde, hielt das Gericht diese Information für unzureichend. Der Name suggeriere, so das Gericht, dass das Produkt tatsächlich in Dubai gefertigt und anschließend importiert worden sei.


Kläger: Schutz der Verbraucher im Fokus


Die Klage wurde vom Süßwarenimporteur Andreas Wilmers eingereicht, der selbst in Dubai produzierte Schokolade der Marke Fex in Deutschland vertreibt. Wilmers erklärte:"Im Interesse der Verbraucher werden wir auch in Zukunft konsequent gegen solche falschen Angaben vorgehen."


Konsequenzen für Aldi Süd


Bei einem erneuten Verstoß droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld. Der Discounter hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Der Beschluss ist vorläufig und nicht rechtskräftig – Aldi Süd hat noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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