An den Schulen in Hamburg wird offiziell das Tragen von Gesichtsverhüllungen im Klassenraum verboten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Dies wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft durch einen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschlossen. Zustimmung erhielt der Antrag von den Fraktionen der CDU und AfD, während die Linke dagegen stimmte.
Die Gesetzesänderung untersagt das Tragen von Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verdecken. Nils Hansen, Schulexperte der SPD-Fraktion, betonte, dass Schule und Gesichtsverhüllung nicht miteinander vereinbar seien. Die Fähigkeit, das Gesicht seines Gegenübers zu sehen, sei für die Kommunikation entscheidend. Hansen verwies darauf, dass dies bereits in den Schulen in Hamburg praktiziert werde, jedoch nun rechtlich abgesichert werden müsse.
Der Antrag zielt darauf ab, den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu entsprechen, welches 2020 entschieden hatte, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.
Derzeit sind in Hamburg etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern am Unterricht teilnehmen. Hansen betonte, dass, obwohl es sich um Einzelfälle handele, eine gesetzliche Regelung dafür erforderlich sei. Das Tragen von Kopftüchern und Schutzmasken aus Gründen der Infektionsprävention bleibe weiterhin möglich, ohne dass Schülerinnen und Schüler ein Attest oder eine Genehmigung benötigten.