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Redaktion Mittagsmagazin

Höcke erneut verurteilt: Geldstrafe wegen verbotener Nazi-Parole

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angemessen. Höckes Täterschaft sei jedoch zweifelsfrei erwiesen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.


Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" äußerte. Das Publikum vollendete die Parole. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, und habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht.

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