Kinder brauchen nicht siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene – so lautet das klare Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Der Babynahrungshersteller Hipp muss nun seine Werbung anpassen. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Irreführung in der Werbung erkannt
Das OLG München hat entschieden, dass Hipp mit seiner Aussage irreführend geworben hat. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hatte Klage eingereicht, da der Konzern behauptete, dass Kinder „siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene“ benötigen. Dieser Aussage wurde nun ein Riegel vorgeschoben, denn eine Revision des Urteils ist nicht mehr möglich.
Kleingedrucktes und versteckte Klarstellungen
In der Werbung für die Kindermilch von Hipp wurde erst im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass der Vitamin-D-Bedarf auf das Körpergewicht bezogen gemeint sei. Auch in der Online-Werbung war die entsprechende Klarstellung hinter einem Button versteckt. Für das Gericht war dies jedoch nicht ausreichend.
Das Urteil: Täuschung durch Gesamteindruck
Die Richter betonten, dass laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes der Gesamteindruck einer Werbung entscheidend sei. Der Eindruck, dass Kinder tatsächlich siebenmal mehr Vitamin D bräuchten und die Milch diesen Bedarf decke, sei schlichtweg falsch. Diese Werbeaussage verstoße gegen europäische Vorgaben, die irreführende nährwertbezogene Aussagen verbieten.
Konsequenzen für Hipp
Bisher hat Hipp auf Anfrage keine Stellungnahme abgegeben. Laut Verbraucherzentrale wurde die Online-Werbung bereits angepasst. Ob die Verpackungen der betroffenen Produkte ebenfalls verändert wurden, wird derzeit überprüft.