Der Bundestag hat beschlossen, den Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland kontrolliert freizugeben. Gemäß einem am Freitag mehrheitlich angenommenen Gesetz der Ampel-Koalition sollen bestimmte Vorgaben ab dem 1. April für Volljährige gelten. Mehr dazu in diesem Wochenend-Spezial des LSJonline-Mittagsmagazins.
Im Bundestag stimmten 407 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, während 226 dagegen stimmten und vier sich enthielten.
Für Erwachsene ab 18 Jahren soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum grundsätzlich erlaubt sein. In der eigenen Wohnung dürfen drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum legal sein. Das Rauchen in öffentlichen Räumen, darunter Schulen und Sportstätten sowie in ihrer Sichtweite, soll weiterhin verboten sein.
Nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige sollen ebenfalls erlaubt sein. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander austauschen, jedoch höchstens 50 Gramm pro Mitglied pro Monat. Eine erste Bewertung, einschließlich der Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz, soll spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt werden.
Der Bundesrat wird das Gesetz in seiner nächsten Sitzung am 22. März behandeln. Es ist dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.