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Mutterschutz-Reform: Gesetzliche Regelung für Frauen nach Fehlgeburten geplant

In Deutschland stehen Frauen nach einer Fehlgeburt bisher ohne die Unterstützung des Mutterschutzes da. Laut Mutterschutzgesetz dürfen Frauen nach der Geburt eines Kindes üblicherweise acht Wochen lang nicht arbeiten. Diese Schutzfrist greift jedoch nicht bei einer Fehlgeburt, die medizinisch als Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche definiert ist. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.


Geplante Reform: Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes


Eine Änderung dieses Zustands ist in Sicht. Zukünftig sollen Frauen bei einer Fehlgeburt ebenfalls Anspruch auf arbeitsfreie Zeiten im Rahmen des Mutterschutzes haben. Ein gestaffeltes Modell ist vorgesehen, das schon in einer frühen Phase der Schwangerschaft greift. Vertreter der aktuellen Regierungskoalition und der Opposition haben sich bereits auf eine Gesetzesänderung geeinigt, die möglicherweise noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet wird. Offen bleibt derzeit, ab welcher Schwangerschaftswoche die neuen Regelungen Anwendung finden sollen.


Stimmen zur Reform: Schutz für betroffene Frauen


„Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden“, betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einem Interview mit dem Tagesspiegel. Sie hob hervor, dass durch die geplante Änderung eine lang bestehende Schutzlücke geschlossen würde.

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