Der neue Monat bringt wieder einige Neuerungen. Im LSJonline-Mittagsmagazin haben wir diese zusammengefasst.
Ab dem 1. April wird die Einkommensgrenze für Elterngeld für Paare, die Kinder bekommen, gesenkt. Ab diesem Zeitpunkt haben nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 200.000 Euro Anspruch auf diese Leistung. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro. Diese gleiche Grenze gilt auch für Alleinerziehende.
Für Personen ab 18 Jahren wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legalisiert. In privaten Wohnungen sollen bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Ab dem 25. April wird die Rückgabefrist bei Amazon für viele Produkte auf 14 Tage nach Erhalt der Lieferung verkürzt. Dies betrifft Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, sowie Musik- und Video/DVD-Produkte.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das Deutschlandticket ab dem Sommersemester 2024 in einer rabattierten Form auch als Semesterticket anzubieten. Studierende können dann für 29,40 Euro statt 49 Euro im Monat deutschlandweit den ÖPNV nutzen.
Auszubildende, deren Lehrstelle weit von ihrem Zuhause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss wird Lehrlingen im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten im Monat gewährt.