Hier sind die Kurznachrichten von "LSJonline Kompakt" mit den Themen des Tages am 23. Dezember 2024:
Verfahren bleibt
Todesfahrt auf Weihnachtsmarkt in Sachsen-Anhalt bearbeitet
Das Verfahren zur Aufarbeitung der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird zunächst weiterhin in Sachsen-Anhalt bearbeitet. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) teilte im Ältestenrat des Landtags in Magdeburg mit, dass der Generalbundesanwalt die Übernahme des Verfahrens abgelehnt habe. Die Generalstaatsanwältin von Sachsen-Anhalt, Heike Geyer, habe daraufhin angekündigt, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg die Leitung des Verfahrens übernehmen werde, so Weidinger.
Milliardenhilfe
Ukraine erhält 1,1 Milliarden US-Dollar vom IWF
Die finanziell stark belastete Ukraine hat eine weitere Finanzhilfe in Höhe von 1,1 Milliarden US-Dollar vom Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten. Die Mittel wurden bereits auf ukrainische Konten überwiesen und sollen für dringende Haushaltsausgaben eingesetzt werden, erklärte Ministerpräsident Denys Schmyhal auf Telegram. Es handelt sich um die sechste Tranche eines laufenden Unterstützungsprogramms, aus dem die Ukraine bisher insgesamt 9,8 Milliarden US-Dollar erhalten hat.
Tiktok-Drohung
Verdächtiger nach Messer-Androhung wieder freigelassen
Ein Verdächtiger, der auf der Plattform Tiktok eine Messerstecherei auf dem Weihnachtsmarkt in Bremerhaven angedroht hatte, ist wieder auf freiem Fuß. Ein Psychiater habe den Mann untersucht und keine Gefährdung für die Öffentlichkeit festgestellt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. In dem Video hatte der Mann behauptet, am ersten Weihnachtstag alle arabisch oder südländisch aussehenden Menschen attackieren zu wollen. "Jeden. Ich nehme genug Messer mit", sagte er in dem Video. Laut den Behörden handle es sich dabei um keinen Scherz.
Prozess-Panne
Zeugenvernehmung im Schumacher-Verfahren verzögert
Im Strafprozess um die versuchte Erpressung der Familie Schumacher kam es zu einer Verfahrenspanne: Die Verteidigung wurde nicht rechtzeitig über die geplante erneute Vernehmung von Schumacher-Managerin Sabine Kehm informiert. Daher konnte Kehm am zweiten Prozesstag nicht erneut aussagen. Verteidiger Harald Benninghoven legte Widerspruch ein, da er sich nicht ausreichend vorbereiten konnte. Richterin Birgit Neubert zeigte sich einsichtig: "Ich gebe Ihnen recht, das haben wir nicht gemacht."