Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall für rechtsextremistische Aktivitäten einstufen darf. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Bereits seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die AfD wegen Verdachts auf rechtsextreme Tendenzen. Trotz einer Klage der Partei wurde dieses Vorgehen nun durch das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt.
Das Gericht führte ein fast zwei Monate langes Verfahren durch, welches bereits seit 2022 lief. Währenddessen sammelte das Bundesamt für Verfassungsschutz über 10.000 Seiten Material, um die vermeintlich rechtsextreme Gefahr innerhalb der AfD zu dokumentieren. Die Partei versuchte ihrerseits mit über 470 Beweisanträgen gegenzuhalten.
Nun darf der Verfassungsschutz die AfD weiterhin intensiv überwachen und dabei alle nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, darunter auch den Einsatz von V-Leuten sowie die Überwachung der Telekommunikation bei Verdacht auf schwere Straftaten.
Die Entscheidung des Gerichts wurde vor allem mit dem Menschenbild der AfD begründet, welches den Verdacht aufkommen lässt, dass die Partei ein „ethnisch homogenes Staatsverständnis" vertritt. Dies würde bedeuten, dass deutsche Staatsbürger unterschiedlich behandelt werden könnten, je nachdem, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht – was laut Gericht gegen die Menschenwürde verstößt. Als Beweise dienten dabei Aussagen von AfD-Mitgliedern, die unter anderem vor einem „Genozid am deutschen Volk" durch Einwanderer warnen und die „Remigration aller Fremden" fordern.
Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, doch die AfD kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen, was sie bereits angekündigt hat. Ob das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde annimmt, bleibt abzuwarten.