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OVG-Entscheidung: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Verfassungsschutzbericht

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist mit ihrem Versuch gescheitert, bestimmte Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 entfernen zu lassen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde der Partei gegen eine frühere Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ab.


Unveränderter Verfassungsschutzbericht


Die AfD hatte sich gegen eine Passage gewehrt, in der ihr ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen oder rund 30 bis 40 Prozent aller Mitglieder zugeschrieben wurde. Die Partei forderte das Bundesinnenministerium auf, den Bericht zu ändern, und stellte einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht. Dieser wurde bereits vor einem Jahr abgelehnt.


Oberverwaltungsgericht bestätigt Einschätzung


Das OVG Berlin-Brandenburg stellte klar, dass die strittigen Aussagen im Verfassungsschutzbericht einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Der 1. Senat des Gerichts urteilte:

„Die Angaben im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 hielten sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotential als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potentials einer Überprüfung stand.“

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.

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