Eine juristische Begrenzung der Anzahl von Dönerläden in Heilbronn ist unzulässig. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Dies geht aus einer rechtlichen Überprüfung hervor, die die Stuttgarter Anwaltskanzlei Kasper Knacke im Auftrag der Stadt Heilbronn durchgeführt hat. Dabei stützt sich die Kanzlei auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) und des Verwaltungsgerichts München (VG), die eine solche Beschränkung aus bauplanungsrechtlicher Sicht ausschließen.
„Eine Obergrenze für Dönerläden, wie sie die CDU-Fraktion gegenüber der Stadt fordert, ist auch in Heilbronn rechtlich nicht möglich“, betont Oberbürgermeister Harry Mergel.
Vielfalt im Einzelhandel statt Beschränkung
Statt auf eine Begrenzung zu setzen, legt Oberbürgermeister Mergel den Fokus auf die Vielfalt des Angebots in der Heilbronner Innenstadt. Diese umfasst nicht nur den Einzelhandel, sondern auch Gastronomie, Dienstleistung, Freizeit und Kultur. Eine Studie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) bestätigt diese Diversität und zeigt, dass Dönerläden lediglich knapp drei Prozent der gewerblichen Nutzung in der Heilbronner Innenstadt ausmachen. Im Bereich der Gastronomiebetriebe liegt ihr Anteil bei 15 Prozent.
Vergleicht man Heilbronn mit anderen Städten in Baden-Württemberg, ist das Verhältnis von Dönerläden zur Einwohnerzahl mit 3,5 Läden pro 10.000 Einwohner sogar unter dem Durchschnitt. Dieser liegt landesweit bei 3,7 Läden. Ulm weist beispielsweise mit 4,5 Dönerläden pro 10.000 Einwohner einen höheren Wert auf.
Forderung der CDU: Eine Lösung für die einseitige Entwicklung
Die Diskussion um eine Begrenzung wurde von der CDU Heilbronn angestoßen, die im August dieses Jahres eine Obergrenze für bestimmte Geschäfte wie Dönerläden, Nagelstudios und Barbershops in der Innenstadt forderte. Stadtrat Christoph Troßbach erklärte damals: "Die Einkaufs- und Essensmöglichkeiten werden immer einseitiger. Hierfür brauchen wir schnellstmöglich eine Lösung. [...] Wir haben einen enormen Überhang an Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops etc."