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Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF fordern Erhöhung vor Bundesverfassungsgericht

Der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Unternehmen monatlich zahlen, liegt derzeit bei 18,36 Euro. ARD und ZDF fordern eine Anhebung auf 18,94 Euro und haben dazu das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Mit den aktuellen Gebühren generieren die öffentlich-rechtlichen Sender rund neun Milliarden Euro pro Jahr.


Der festgelegte Prozess und Widerstand


Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird durch einen Staatsvertrag geregelt. Für eine Anpassung müssen sämtliche Ministerpräsidenten und anschließend alle Landtage zustimmen. Doch es regt sich Widerstand: Vertreteraus Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg haben bereits signalisiert, dass sie gegen die Erhöhung stimmen werden. Kritiker fordern tiefgreifende Reformen und verweisen auf ein beschädigtes Vertrauen, unter anderem ausgelöst durch den rbb-Skandal. Außerdem argumentieren sie, dass vorhandene Rücklagen der Sender genutzt werden könnten, um vorerst ohne Beitragserhöhung auszukommen. Dies wird jedoch von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückgewiesen.


Argumente für die Erhöhung


Befürworter betonen, dass Reformen erst langfristig Einsparungen ermöglichen und die Sender angesichts steigender Kosten, etwa durch die Inflation, zusätzliche Mittel benötigten. Die gewünschte Beitragserhöhung sei daher notwendig, um den öffentlichen Auftrag der Sender weiterhin zu erfüllen.


Zeitdruck und Ausblick


Eine kurzfristige Umsetzung der Erhöhung scheint unwahrscheinlich. Aufgrund der langwierigen Entscheidungsprozesse und des Widerstands in einigen Bundesländern gilt eine Anpassung zum 1. Januar 2025 als nahezu ausgeschlossen. Wann das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung kommt, bleibt offen.

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