Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, wodurch zukünftig amtliche Namens- und Geschlechtsänderungen für intergeschlechtliche und trans* Personen erleichtert werden. Mehr dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Von den insgesamt 636 abgegebenen Stimmen unterstützten 374 Abgeordnete das Gesetz, während 251 dagegen stimmten und elf sich enthielten. Die Koalition erhielt Unterstützung von der Gruppe Die Linke, während Union, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) deutlich dagegen waren.
Bisher konnten Namens- und Geschlechtsänderungen für trans* Personen nur durch das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 erfolgen, das zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss erforderte. Diese Verfahren waren nicht nur kosten- und zeitintensiv, sondern wurden auch als entwürdigend empfunden. Mit dem Beschluss des Bundestages tritt das TSG am 1. November 2024 außer Kraft.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesministerium der Justiz, eingebracht. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anke Hennig fasst zusammen: "Als Ampel-Koalition haben wir uns verpflichtet, das Selbstbestimmungsgesetz umzusetzen, und heute haben wir dieses Versprechen eingelöst."
Da das Selbstbestimmungsgesetz gemäß dem Gesetzestext nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann es unabhängig von dessen Beschluss in Kraft treten. Der geplante Zeitpunkt dafür ist der 1. November 2024.