Der Öl- und Energiekonzern Shell hat in Den Haag ein bedeutendes Urteil aus dem Jahr 2021 erfolgreich angefochten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittasmagazin.
In dem damaligen Urteil war das Unternehmen verpflichtet worden, seinen CO₂-Ausstoß drastisch zu reduzieren. Konkret sollte Shell bis 2030 eine Reduzierung von 45 Prozent gegenüber den Emissionen von 2019 erreichen. Dieser Wert umfasste auch die Treibhausgase, die durch die Nutzung der Shell-Produkte entstehen. Das Urteil war weltweit beispiellos und ein entscheidender Schritt in Richtung eines stärkeren rechtlichen Drucks auf Unternehmen, aktiv gegen den Klimawandel vorzugehen. Shell hatte zur Zeit des Urteils einen Sitz in Den Haag und unterlag damit der niederländischen Gerichtsbarkeit.
Neue Entscheidung des Berufungsgerichts: Reduktionspflicht aufgehoben
Das Berufungsgericht in Den Haag erklärte nun, dass das Urteil von 2021 nichtig sei. Die Begründung: Shell befinde sich bereits auf einem Weg zur Reduktion der CO₂-Emissionen und verfolge eigene Ziele zur Senkung des Ausstoßes. Fraglich sei zudem, ob eine Verpflichtung zur Reduktion der CO₂-Emissionen beim Gebrauch der Shell-Produkte tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten würde. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Shell generell die Pflicht habe, seine Treibhausgase zu senken, um den Folgen der globalen Erwärmung entgegenzuwirken und die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Revision angekündigt
Die Umweltorganisation Milieudefensie, die als Hauptklägerin fungierte, hat bereits angekündigt, das Urteil bei der höchsten Instanz anzufechten. Für Milieudefensie bleibt Shell „einer der größten Klimaverschmutzer der Welt.“ Das Berufungsurteil könnte nun auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle weltweit haben und wird aufmerksam verfolgt.