Staatsanwaltschaft wirft AfD-Chef Björn Höcke Kenntnis von verbotener NSDAP-Parole vor. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Bei dem Prozess gegen Björn Höcke, den Vorsitzenden der AfD in Thüringen, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe von der Herkunft der SA-Parole "Alles für Deutschland" gewusst. Es wird behauptet, dass er sich bewusst war, dass es sich um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelte, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, die vor dem Landgericht Halle verlesen wurde. Der erste Verhandlungstag endete nach der Verlesung.
Dies ist das erste Gerichtsverfahren gegen Höcke, bei dem das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen kann. Seine Verteidigung deutete an, dass Höcke sich möglicherweise am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, äußern könnte.