Die AfD ist mit ihrem Eilantrag, eine Passage des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2022 zu entfernen, vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Gericht entschied, dass der Bund im Bericht bleiben durfte, in dem festgestellt wurde, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Individuen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder aufweist. Diese Passage sollte auf Wunsch der AfD aus dem Bericht gestrichen werden.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Bundesinnenministerium berechtigt ist, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu informieren, sofern ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies gilt auch während der Verdachtsphase.
Im Falle der AfD wurden diese Voraussetzungen laut Gericht erfüllt. Es gibt ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für ein Potenzial an Rechtsextremismus bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Insbesondere wurde Bezug auf die Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten "Flügels" um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke genommen. Die Auflösung des Flügels hat nicht dazu geführt, dass das Potenzial des Rechtsextremismus verschwunden ist. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern wurde als nicht willkürlich eingestuft.
Das Verwaltungsgericht erwähnte auch, dass die AfD bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Eilantrags eingelegt hat.