Obwohl dringend Lehrer benötigt werden, stehen angehende Lehrerinnen und Lehrer vor bürokratischen Hürden während ihrer Ausbildung, die wertvolle Zeit kosten können. Alles dazu jetzt im LSJonline-Mittagsmagazin.
Diejenigen, die den Beruf des Grundschul-, Mittelschul- oder Sonderpädagogen anstreben, dürfen ihr Referendariat nur zu Beginn eines Schuljahres beginnen. Dies führt zu einer erzwungenen Unterbrechung für Studierende, die ihr Erstes Staatsexamen im Herbst ablegen. Dies steht im Widerspruch zur dringenden Nachfrage nach Lehrkräften. Im Gegensatz dazu können Studierende an Gymnasien, die im Herbst ihr Staatsexamen machen, auch im laufenden Schuljahr mit dem Referendariat beginnen.
Das bayerische Kultusministerium gibt als Grund für diese Unterschiede an Grund-, Mittel- und Förderschulen an, dass die angehenden Lehrer im zweiten Jahr des Referendariats die Leitung einer Klasse übernehmen.
Carina Schmidt-Bock von der Jugendvertretung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) ist der Ansicht, dass die Einstiegszeiten ins Referendariat flexibler gestaltet werden sollten.
Der mögliche Grund für Beschwerden von Eltern beim ersten Versuch war möglicherweise der Wechsel des Klassenleiters mitten im Schuljahr. Schmidt-Bock argumentiert jedoch, dass dies vermieden werden könnte. Die Referendare könnten trotz eines Referendariatsstarts zum Halbjahr die Klassenleitung zu Schuljahresbeginn übernehmen.
Auch Hans Lohmüller, der Vorsitzende des Verbands der Sonderpädagogen, wünscht sich mehr Flexibilität vom Kultusministerium. Besonders in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels, der auch an Förderschulen herrscht, ist es wichtig, die jungen Menschen möglichst schnell ins System zu integrieren.