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Redaktion Mittagsmagazin

Änderungen im Dezember

Auch der letzte Monat des Jahres bringt wieder einige Änderungen. Welche das sind, erfahrt ihr in dieser Spezialausgabe des LSJonline-Mittagsmagazins.


Die Frist für die Nebenkostenabrechnung endet


Bis spätestens zum 31. Dezember müssen viele Mieter ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Andernfalls verfallen möglicherweise Forderungen der Vermieter:innen. Es könnten jedoch auch andere Zeitrahmen je nach Vertrag denkbar sein.


Es ist ratsam, dass Mieter:innen die Abrechnung sorgfältig überprüfen, da sich häufig Fehler einschleichen.


Bahnstreiks und Ticketpreise


Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat weitere Bahnstreiks angekündigt. Der genaue Zeitpunkt und die Dauer stehen noch nicht fest. Der Gewerkschaftsvorsitzende Claus Weselsky hat einen Streik über Weihnachten abgelehnt.


Am 10. Dezember wechselt die Deutsche Bahn zum Winterfahrplan und bietet teilweise mehr Fahrten an. Gleichzeitig werden jedoch einige Preise erhöht. Unter anderem steigen die Flexpreise im Durchschnitt um 4,9 %.


Google löscht inaktive Konten


Im Dezember beginnt Google nach eigenen Angaben mit dem Löschen inaktiver Accounts, darunter Konten für Gmail, Google Drive und andere Dienste.


Ein Konto gilt als aktiv, wenn Sie angemeldet sind und eine der folgenden Aktivitäten ausführen:


Eine E-Mail lesen oder senden

Google Drive verwenden

Ein YouTube-Video ansehen

Google Suche verwenden


Höherer Mindestlohn in der Pflege


Ab dem 1. Dezember erhalten Beschäftigte in der Altenpflege mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 18,25 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 € und für Pflegehilfskräfte auf 14,15 €.


Im nächsten Jahr soll der Mindestlohn im Pflegebereich weiter steigen.


Inhaltsangaben auf Wein, Sekt, Glühwein & Co


Ab dem 8. Dezember sind Hersteller von Wein, Schaum- und Obstweinen verpflichtet, auf dem Etikett Angaben zu Inhaltsstoffen, Nährwerten und Brennwert (Kalorien und Kilojoule) zu machen.


Diese Regelung gilt EU-weit für alle entsprechenden Getränke, die nach diesem Datum hergestellt oder etikettiert werden.

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