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Redaktion Mittagsmagazin

Neuer Monat, neue Änderungen: Das ändert sich im August

Im August treten einige Änderungen in Kraft. Im LSJonline-Mittagsmagazin haben wir diese für euch zusammengefasst.


Erhöhung des BAföG


Die Bedarfssätze für die Ausbildungsförderung werden um fünf Prozent angehoben. Dies bedeutet, dass die BAföG-Höchstsätze um bis zu 43 Euro pro Monat steigen können, wenn man die Erhöhung der Wohnpauschale um 20 Euro auf 380 Euro einbezieht. Der bayerische Landesstudierendenrat betont jedoch, dass diese Anpassung unzureichend ist.


BAföG und das Bundesverfassungsgericht


Demnächst wird das Bundesverfassungsgericht erneut die finanzielle Unterstützung für Studierende und bedürftige Schüler prüfen, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Ein Berliner Verwaltungsgericht entschied im Juni, dass Studierende nicht mit weniger Geld auskommen müssen als Bürgergeld-Empfänger. Aktuell beträgt der Höchstsatz für die staatliche Grundsicherung 563 Euro, während das BAföG ab dem Wintersemester bei 475 Euro liegt. Zudem deckt das Jobcenter normalerweise die gesamten Wohnkosten, während die BAföG-Wohnpauschale bei 380 Euro liegt.


Neue Förderprogramme für den Heizungstausch


Die KfW startet Ende August eine neue Antragsrunde für Zuschüsse zum Heizungstausch. Vermieter von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderungen für den Austausch ihrer Heizungen beantragen. Die KfW unterstützt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Installation einer neuen Heizung. Auch Kommunen und Unternehmen können im August ihre Anträge einreichen.


Verringerung der Einspeisevergütung


Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten ab dem 1. August weniger Geld für den ins Netz eingespeisten Strom. Die Einspeisevergütung sinkt um ein Prozent für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb gehen. Für Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt beträgt die Vergütung nun 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei teilweiser Eigen- und Netznutzung.


Einführung der Ausbildungsgarantie


Ab August gibt es eine gesetzliche Ausbildungsgarantie für Menschen ohne Berufsabschluss, die sich weiterbilden möchten. Die Agentur für Arbeit unterstützt hierbei die Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildungen. Dies soll die wachsende Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze und die Schwierigkeiten mancher Schüler, einen Ausbildungsplatz zu finden, angehen. Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn können Berufsberatungsangebote und Berufspraktika mit finanzieller Unterstützung genutzt werden.


Weitere Änderungen kurz und kompakt zusammengefasst:


  • Ab dem 1. August können sich Transpersonen für die Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags vormerken lassen, die ab dem 1. November vereinfacht möglich sein wird.

  • Briefe dürfen künftig bis zu drei Tage unterwegs sein. Das neue Postgesetz sieht zudem eine Beschwerdestelle für Mitarbeitende bei Zustelldiensten vor.

  • Die Frist für die Steuererklärung endet am 31. August, wobei der digitale "Poststempel" aufgrund des Wochenendes erst am 2. September vorliegen muss.

  • Einige Krankenversicherungen, darunter die KKH und die IKK Classic, erhöhen ihre Beiträge.

  • Kommunen können leichter 30er-Zonen ausweisen.

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