Ab Februar stehen Veränderungen bevor: Die Fleischtheke wird transparenter, Zuzahlungen für Medikamente erfolgen nur noch einmal und die Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. In einer Sonderausgabe des LSJonline-Mittagsmagazins, haben wir wichtige Informationen zusammengefasst.
Die Quelle von unverpacktem und unbehandeltem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss in Fleischtheken beispielsweise klar angegeben werden.
Zuzahlungen für Medikamente sind nur einmal zu entrichten, wenn beispielsweise anstelle einer großen Verpackung zwei kleinere erworben werden müssen.
Gemäß der neuen Batterieverordnung müssen Batterien einen bestimmten Anteil recycelter Metalle enthalten.
Die Haftdauer für die Nichtzahlung von Geldstrafen wird verkürzt und ist nicht mehr so lang wie zuvor. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird um die Hälfte reduziert.
Eigenheimbesitzer können voraussichtlich Fördermittel für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme beantragen.